Die Gefahrstoffverordnung wurde zum 1.10.2021 novelliert

Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Der Anhang 1 Nr. 3 der alten Gefahrstoffverordnung wurde duch den § 15 a, b und c sowie den Anhang 1 Nr. 4 ersetzt. Daraus ergeben sich eine Reihe von Änderungen für die Schädlingsbekämpfung.

Zunächst hat sich der Anwendungsbereich der Gefahrstoffverordnung stark erweitert. Vor der Novellierung fielen nur Anwendungen von gefährlichen Schädlingsbekämpfungenmitteln unter die Gefahrstoffverordnung, wenn die Anwendung bei anderen erfolgt ist. Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im eigenen Betrieb fielen nicht unter den Anwendungsbereich der alten Gefahrstoffverordnung. Das hat sich jetzt geändert!

Jede Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln, die aktut toxisch Kat. 1 -3 oder spezifisch zielorgantoxisch wirken, fällt jetzt unter den § 15c der Gefahrstoffverordnung. Außerdem fällt der Einsatz aller Schädlingsbekämpfungsmittel unter die neue Gefahrstoffverordnung, die für den geschulten berufsmäßigen Verwender zugelassen sind. Damit sind alle weiteren Anforderungen aus dem § 15c der Gefahrstoffverordnung in bezug auf Sachkunde und Anzeigepflichten auch für Unternehmen zu erfüllen, welche die Schädlingsbekämpfung in einer Kanalisation oder dem auf eigenem landwirtschaftlichen Betrieb durchführen.

Was bedeutet das für die Kommunale Rattenbekämpfung?

Für die Rattenbekämpfung in der Kanalisation reicht die Sachkunde zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Tierschutzgesetz mit Zertifikat über eine Schulung zu Risikominderungsmaßnahmen nicht mehr aus. Seit dem 1.10.2021 ist zusätzlich eine anerkannte Sachkunde nach Gefahrstoffverodnung notwendig. Diese umfasst 3 Schulungstage und mit einer anerkannte Prüfung nach Gefahrstoffverordnung. Mitarbeiter, die vor dem 1.10.2021 bereits Ratten in der Kanalisation mit der Sachkunde nach § 4 Tierschutzgesetz bekämpft haben, haben nach § 25 Gefahrstoffverordnung 4 Jahre Zeit, die gefahrstoffrechtliche Sachkunde nachzuholen!