Bundsanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erläutert mit August 2021 die Anwendungsvorschriften für Rodentizide
In den Antworten auf mehere Anfragen hat die BAuA die Anwendungsvorschriften aus den SPCs eingehend erläutert.
Zusammenfassend hat die BAuA folgende, rechtverbindlich einzuhaltende Anwendungsvorschriften aus den Biozid-Zulassungsbescheiden dargestellt:
Die Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit blutgerinnungshemmender Wirkung in der Nähe von Gewässern und Wasserableitungssystemen, sowie in der Kanalisation von Städten und Gemeinden muss so erfolgen, dass ein Kontakt mit Wasser verhindert wird. In der Kanalisation müssen die Köder zusätzlich gegen Wegschwemmen gesichert werden. Diese Anweisungen sind ausnahmslos, in allen möglichen Fällen einzuhalten, auch bei unvorhersehbaren Starkregenereignissen, bei denen es zu außergewöhnlichen Überschwemmungen kommt. Um den Kontakt von Ködern mit Wasser zu verhindern, können „rückstausichere Köderschutzstationen“ verwendet werden.
Weiterhin hat die BAuA festgestellt, dass die Nähe zu Gewässern und Wasserableitungssystemen nicht durch einen Mindestabstand definiert wird, sondern durch die Zielsetzung vorgegeben wird. Wenn die Gefahr besteht, dass Wirkstoffe durch den Kontakt mit Wasser in die aquatische Umwelt freigesetzt werden, ist der Kontakt mit Wasser zu verhindern. Diese Gefahr besteht nicht nur in der Nähe von Flüssen, Teichen, Kanälen usw., sondern auch in der Nähe von baulichen und technischen Anlagen zur Ableitung von Regen- und Schmutzwasser, wie Hinterhöfe und Keller mit Bodenabläufen. Wie im vorhergehenden Absatz dargestellt, gelten auch diese Anweisungen ausnahmslos, in allen möglichen Fällen, auch bei unvorhersehbaren Starkregenereignissen, bei denen es zu außergewöhnlichen Überschwemmungen kommt.
Wie können die professionellen Anwender von Nagetierbekämpfungsmitteln die von Ihnen dargestellten Anwendungsvorschriften umsetzen?
Bei unvorhersehbaren Starkregenereignissen mit Überschwemmungen von ganzen Stadtteilen besteht im gesamten urbanen Bereich die Gefahr, das rodentizide Wirkstoffe über Bäche und Flüsse, sowie über Wasserableitungssysteme in die aquatische Umwelt freigesetzt werden. Gemäß Ihrer oben dargestellten Ausführungen, befinden sich dann alle urbanen Bereiche in der Nähe von Gewässern oder Abwasserableitungssystemen, zumindest bei unvorhersehbaren Starkregenereignissen mit Überflutungen von Stadtteilen.
Die logische Schlussfolgerung aus Ihren Erläuterungen zu den Anwendungsvorschriften von rodentiziden Präparaten mit blutgerinnungshemmender Wirkung ist, dass in urbanen Bereichen grundsätzlich Maßnahmen ergriffen werden müssen, welche die Köder in allen möglichen Fällen vor Kontakt mit Wasser schützen. Wie diese Anwendungsbestimmungen in der Praxis umgesetzt werden sollen, wird derzeit in der Zulassung nicht vorgesehen. Als Beispiel haben Sie den Einsatz von „rückstausicheren Köderschutzstationen“ genannt.
Als vereidigter Sachverständiger für Schädlingsbekämpfung muss ich zunächst klarstellen, dass z.Z. keine „rückstausicheren Köderschutzstationen“ für alle urbanen Bereiche verfügbar sind. Einige gewerbliche Hersteller bieten Köderstationen für die Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation an, welche die Köder in gewissem Umfang vor Kontakt mit Wasser schützen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass es auch bei diesen Köderschutzstationen zu Kontakt mit Wasser kommen kann, wenn z.B. Verschmutzungen den Mechanismus verklemmen oder sich die ganze Köderschutzstation beim Aufschwimmen im Schacht verklemmt. Gemäß Ihrer Erläuterungen wäre der Einsatz solcher Stationen auch nicht regelkonform, weil der Kontakt mit Wasser nicht unter allen Umständen, ausnahmslos verhindert werden könnte.
Für die Anwendung von rodentiziden Ködern im Freiland, oder in Räumen mit Bodenabläufen sind überhaupt keine „rückstausicheren Köderstationen“ verfügbar. Die gängige Praxis der Rattenbekämpfung außerhalb der Kanalisation ist der Einsatz von Köderstationen, welche Kinder, Haustiere und Nichtzieltiere vor dem Kontakt mit den rodentiziden Köder schützt. Diese Köderstationen entsprechen den Vorgaben des CA-Dokuments (CA-Nov16-Doc.4.1.c – Final – Concept of „tamper-resistant“ bait station for the use of anticoagulant rodenticides), in dem eine regelkonforme Köderstation für den Einsatz von rodentiziden Präparaten mit blutgerinnungshemmender Wirkung beschrieben wird.
Gemäß der oben von der BAuA dargestellten Erläuterungen ist der Einsatz dieser Köderstationen nicht zulässig, weil der Kontakt mit Wasser in diesen Köderstationen nicht unter allen Umständen, ausnahmslos verhindert werden kann.