Schimmelbekämpfung

Kompetente und erfahrene Ansprechpartner im Bereich der Schimmelpilzsanierung

Professionelle Schimmelbekämpfung vom zertifizierten Fachbetrieb

quote image

Mit lokalen Servicenummern in Aßlar, Wetzlar, Siegen, Butzbach, Gießen, Weilburg, Koblenz, Marburg und Limburg, sowie in der Wetterau, im Westerwald und im Taunus sind wir als Fachbetrieb für Schimmelpilzbekämpfung für Sie ganz nah.

Unsere Schwerpunkte bei der Schimmelpilzbekämpung liegen in der Suche nach den Ursachen des Schimmelpilzbefalls. Erst wenn die Ursachen erkannt wurden, kann ein nachhaltiges Konzept zur Schimmelsanierung erstellt werden.

Unsere Vorteile für Sie
  • Schnelle Verfügbarkeit
  • Inspektion und Beratung vor Ort
  • Ermittlung der Ursachen des Schimmelbefalls
  • Erstellung eines nachhaltigen Sanierungskonzeptes
  • Faire & transparente Preisgestaltung

Die wichtigsten Schritte einer Schimmelpilzsanierung in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen

Wenn Schimmel (Schwarzschimmel und andere Schimmelpilz-Arten) in Innenräumen vorkommen, kann daraus sehr schnell ein Vielfaches der Hintergrundbelastung entstehen. Hier ist aus gesundheitlichen Vorsorgegründen Vorsicht geboten. Schimmelpilzhaltige Stäube können nach TRGS 907 Allergien auslösen. Außerdem können in Innenräumen besonders gefährliche Schimmelpilzarten vorkommen, welche die Lunge von Menschen infizieren oder Toxine bilden können.

Erster Schritt einer professionellen Schimmelpilzsanierung ist eine eingehende Inspektion des Objektes und die Ermittlung der Ursachen des Schimmelbefalls. Anschließend wird ein Konzept entwickelt, wie die Ursachen des Befalls zu beseitigen sind. Dann können die, vom Schimmelpilz befallenen Bauteile ausgebaut und entsorgt werden, unter Beachtung des Arbeits- und Verbraucherschutzes. Am Ende soll der Sanierungserfolg durch eine Raumluftmessung nachgewisen werden.

Inspektion und Ursachenermittlung

Vor einer Schimmelpilzsanierung führen wir obligatorisch eine Inspektion mit Analyse der Befallsursachen und Beratung über die gesundheitliche Bedeutung durch. Außerdem erläutern wir die Sanierungsmöglichkeiten. Diese Inspektion wird zu einem Festpreis berechnet und dient als Grundlage für die Erstellung eines Angebotes über weitere Sanierungsmaßnahmen. Die Inspektionen werden von unserem Geschäftsführer durchgeführt, der als Sachverständiger für dieses Fachgebiet, Schimmelpilz in Innenräumen, von der IHK Lahn-Dill öffentlich bestellt und vereidigt wurde.

Zur Ursachenermittlung werden Feuchtemessungen auf Oberflächen und in Bauteilen nach der Dielektrizitätskonstante und nach dem Mikrowellenpinzip durchgeführt.

Kondensationsfeuchtigkeit als Ursache eines Schimmelpilzbefalls kann durch Thermographie und den Einsatz von Datenloggern bewertet werden.

Thermographie
Schimmelpilzbefall mit einer Ausbreitung von mehr als 0,5 m2

Erstellung des Sanierungskonzeptes

Das Umweltbundesamt (UBA) hat 2017 den Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden publiziert, der den Stand der Technik für die Schimmelpilzsanierung darstellt. Für die gesundheitliche Bewertung unterscheidet das Umweltbundesamt 3 Kategorien eines Schimmelpilzbefalls:

  • Kategorie 1: geringer Befall, unter 20 cm2
  • Kategorie 2: mittlerer Befall, unter 0,5 m2
  • Kategorie 3: großer Befall, mehr als 0,5 m2

In der Kategorie 1 sieht das UBA und das LGA keine gesundheitlichen Gefährdungen, weil die Schimmelpilzbelastung kaum von der Hintergrundbelastung zu differenzieren ist.

In der Kategorie 2 ist die Freisetzung der Schimmelpilzbestandteile sofort zu unterbinden und die Ursache des Befalls mittelfristig zu beheben.

In der Kategorie 3 ist die Freisetzung von Schimmelpilzbestandteilen sofort zu unterbinden und die Ursache des Befalls ist unmittelbar zu sanieren. Die Betroffenen sollten eine umweltmedizinische Betreuung in Anspruch nehmen. Nach abgeschlossener Sanierung sollte eine Freimessung durch eine Raumluftanalyse durchgeführt werden.

Planung der Sanierungsarbeiten

Die Sanierung eines Schimmelpilzbefall umfasst nach Umweltbundesamt folgende Maßnahmen:

  • Abschirmung der betroffenen Gebäudeteile
  • Ausbau der verschimmelten Materialien
  • Feinreinigung des Objektes von allen Schimmelpilzbestandteilen

Eine chemische Behandlung gegen Schimmelpilze ist in den meisten Fällen nach UBA nicht zielführend. Schimmelpilzsanierungsmaßnahmen müssen fachgerecht ausgeführt werden, sonst können große Probleme durch die Kontamination von Wohnräumen entstehen.

Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung

In der Berufsgenossenschaftsinformation DGUV 201-028 werden Schutzmaßnahmen bei Schimmelpilzsanierungen vorgegeben.

Die Schutzmaßnahmen werden in Abhängigkeit von der Ausbreitung des Schimmelpilzbefalls und der Arbeitsverfahren ausgewählt. Bei größflächigem Schimmelpilzbefall mit stark staubenden Sanierungsverfahren sind umfängliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie Folientunnel und Absauganlagen.

 

Beseitigung des Schimmelpilzbefalls durch Ausbau der kontaminierten Bauteile

Schimmelpilzbestandteile sind physisch aus dem Gebäude zu entfernen. Dazu sind verschimmelte Möbel und andere Gegenstände so zu beräumen, dass keine Kontamination der Umgebung entstehen kann. Verschimmelte Tapeten sind von der Wand zu entfernen und kontaminierter Putz ist von der Wand abzufräsen. Dazu können staubarme Putzräsen mit Absauganlage und Feinstaubfilter verwendet werden. 

Nachdem alle Gegenstände und Bauteile mit Schimmelpilzbelastung ausgebaut wurden, ist eine Grobreinigung durchzuführen. Anschließend sind alle mobilen Schimmelpilzbestandteile, wie Mycelstücke und Sporen durch eine Feinreinigung mit einem Industriesauger der Filzterklasse H aus dem Objekt zu entfernen.

Schimmelbekämpfung
Raumluftuntersuchung

Nachweis des Sanierungserfolges durch eine Raumluftanalyse als Freimesssung

Die DIN EN ISO 16000-19 stellt die allgemein anerkannten Regeln für die Probenahme und Auswertung von Schimmelpilzproben dar. Nach einer regelkonform durchgeführten Schimmelpilzsanierung sollte mittels einer Raumluftuntersuchung die Reinheit des Objektes nachgewiesen werden. Eine regelkonforme Schimmelpilzsanierung folgt den Vorgaben des Umweltbundesamts (2017) und des WTA Merkblatts 4-12 (2016).

Aktuelles