Rattenbekämpfung

Professionelle Schädlingsbekämpfung in der Region

Sie haben einen Rattenbefall auf Ihrem Grundstück-wir helfen Ihnen bei der erfolgreichen Tilgung

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Die Bekämpfung von Ratten stellt eine gesellschaftliche Aufgabe dar. Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetzt (ISFG) müssen die zuständigen Behörden eine Bekämpfung gegen tierische Schädlinge anordnen, wenn die Gefahr begründet ist, dass diese Schädlinge Krankheiten übertragen können.

Durch verschiedene Schadwirkungen (Übertragung von Krankheitserregern, Fraßschäden,...) kann ein Rattenbefall eine Gefahr für Gebäude, Materialien und für die Gesundheit von Menschen darstellen.

Im Zuge einer gründlichen Begutachtung der Situation vor Ort, werden schädlingsspezifische Befallsspuren inspiziert und notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung festgelegt.

Unsere Vorteile für Sie
  • Schnelle Verfügbarkeit
  • Effektive Beseitigung Ihrer Rattenplage
  • Engmaschige Nachkontrolle gegen Neubefall
  • Faire & transparente Preisgestaltung
  • Langjährige Erfahrung

Die wichtigsten Rattenarten in Deutschland

In der Bundesrepublik kommen zwei verschiedene Rattenarten vor: die Wanderratte (Rattus norvegicus) und die Hausratte (Rattus rattus). Als ausgebildete, professionelle Schädlingsbekämpfer sind unsere Mitarbeiter in der Lage, die Art des Rattenbefalls anhand der Befallsspuren zu erkennen und artspezifische Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Unsere Mitarbeiter bestimmen im Rahmen einer ausführlichen Inspektion Ihres Objektes den Rattenbefall und beraten Sie über die notwendigen Maßnahmen zur Tilgung des Befalls.

Nehmen Sie gerne telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf und wir helfen Ihnen bei Ihrem Schädlingsbefall weiter.

Wanderratten
Rattus norvegicus

Die Wanderratte (Rattus norvegicus) ist die dominierende Rattenart in der Bundesrepublik Deutschland. Wanderratten sind fast doppelt so schwer wie Hausratten und bewohnen natürlicher Weise Erdhöhlen.

In urbanisierten Bereichen einer modernen Industriegesellschaft finden die Wanderratten mit dem Schutzwasserkanalsystem einen idealen Lebensraum. Durch die Kanalisation können sich die Wanderratten in den Städten verbreiten. Jedes Kanalsystem hat kleine Schäden, wie Löcher und Absackungen im Bereich der Hausanschlüsse. Hier können die Wanderraten aus der Kanalisation in den Erdboden gelangen und Nester bauen. Nahrung finden Wanderratten direkt in der Kanalisation durch die Entsorgung von Essenreste durch die Toilette, oder an den Müllplätzen der Wohnblöcke, wo die Essenreste offen oder in Plastiktüten gelagert werden.

Wanderratte

Schadwirkung der Wanderratte

Aufgrund der Lebensweise von Wanderratten ist bei dem Vorkommen dieser Ratten im Siedlungsgebiet von Menschen immer die Gefahr begründet, dass Krankheiten übertragen werden können. Ratten können folgende Krankheiten bzw. Erreger übertragen: Streptobacillus moniliformis, Salmonellen, Trichinella spiralis, Leptospira icterohemorrhagiae etc.

Deswegen sind Wanderratten im Siedlungsgebiet von Menschen nach § 17 Infektionsschutzgesetz bekämpfungspflichtet. In vielen Bundesländern ist ein Befall mit Ratten anzeigepflichtig.

Das Bundesland Hessen hat eine Landesverordnung zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen, in der geregelt wird, wer zur Rattenbekämpfung verpflichtet ist, als auch die Anzeige eines Rattenbefalls gefordert wird.

Zuständige Behörde ist das Ordnungsamt der Stadt oder der Gemeinde. Es empfiehlt sich, die Anzeige eines Rattenbefalls schriftlich, per Fax oder Email durchzuführen. Das Ordnungsamt muss dann in einer angemessenen Frist den Befall ermitteln, was i.d.R. in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgt.

Neben der Übertragung von Krankheiten können Ratten auch andere Schäden verursachen, die große Bedeutung haben. Durch Fraßschäden an elektrischen Leitungen können Industriebetriebe lahmgelegt werden und ggf. Brandschäden verursacht werden.

Bekämpfung der Wanderratte

Haben Sie ein Problem mit dem Vorkommen von Wanderratten auf Ihrem Grundstück?

Wir führen eine eingehende Inspektion Ihres Objektes auf Befallsspuren von Wanderratten durch und ermitteln die Ursache des Rattenbefalls. Anschließend beraten unsere Mitarbeiter Sie über die Befallssituation und die notwendigen Maßnahmen zur Tilgung des Rattenbefalls.

Zur Bekämpfung von Ratten sind i.d.R. die Eigentümer von Liegenschaften verpflichtet, wie Hausinhaber, Vermieter und Wohnungsgesellschaften. Erstreckt sich der Rattenbefall auf die Grünanlagen, Parks und die öffentliche Kanalisation, ist der Eigentümer dieser Liegenschaften zur Rattenbekämpfung verpflichtet, oder die Stadt, bzw. die Gemeinde selber. Ist der Eigentümer einer Liegenschaft nicht verfügbar, kann nach hessischer Landesverordnung auch der Inhaber der tatsächlichen Gewalt einer Liegenschaft zur Rattenbekämpfung verpflichtet werden.

Häufig ist ein Rattenbefall nicht lokal zu tilgen, weil sich der Befall auf angrenzende Grundstücke erstreckt oder direkten Zugang zur öffentlichen Kanalisation hat.

Wir erstellten einen schriftlichen Bericht über die Befallssituation und sind Ihnen behilflich bei der Meldung des Befalls bei der zuständigen Ordnungsbehörde.

Eine professionelle Bekämpfung gegen Wanderratten erfolgt in 4 Schritten:

  1. Inspektion des Objektes, bzw. des Befallsgebietes auf Befallsspuren von Wanderratten, Ermittlung von befallsfördernden Umständen.
  2. Planung, bzw. Erstellung des Bekämpfungsplans; Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen.
  3. Kontrollen der aufgestellten Köderstationen, Ersetzen von weggefressenen Ködern.
  4. Feststellung der Tilgung des Rattenbefalls und Beratung über vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung eines Wiederbefalls.

Unsere ausgebildeten Mitarbeiter können Ihnen helfen. Wir führen für Sie eine professionelle Rattenbekämpfung durch, bis zur Tilgung des Befalls.

Sie erhalten von uns vor der Auftragserteilung einen Kostenvoranschlag, der Ihnen die volle Kontrolle der Kosten ermöglicht.

 

Hausratte

Hausratte
Rattus rattus

Die Hausratte war im Mittelalter die dominierende Rattenart und hat den Pesterreger verbreitet. Hausratten sind natürlicherweise Baumbewohner.

Im Siedlungsgebiet von Menschen würden sich Hausratten auf den Dachböden der Häuser ansiedeln. Früher waren die Speicher auf den Dachböden mit Vorräten für den Winter gefüllt. Heute befinden sich auf den Dachböden keine Lebensmittel, sondern alte Einrichtungsgegenstände und Deko- Material. Deswegen haben Hausratten in modernen, urbanisierten Bereichen, wie deutsche Städte und Gemeinden keinen Lebensraum mehr. In der alten Bundesrepublik stand die Hausratte gemäß Bundesartenschutzverordnung auf der Liste der besonders bedrohten Tierarten und durfte nicht ohne Befreiung von den Verboten des § 44 Bundesnaturschutzgesetz bekämpft werden. Nach der Wiedervereinigung sind Hausratten über Getreidelieferungen aus weniger urbanisierten Bereichen in deutsche Binnenhäfen eingeschleppt worden. Heute haben wir etablierte Hausrattenpopulationen in Getreidespeichern einiger Binnenhäfen und auf landwirtschaftlichen Betrieben. Im Verhältnis zu Wanderratten ist die Größe dieser Hausrattenpopulation jedoch als sehr kein zu bewerten.

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