Siebenschläfer sind besonders geschützte Tiere!

Ein Befall mit Siebenschläfern in Gebäuden kann leicht mit einem Rattenbefall verwechselt werden. Siebenschläfer sind bis zu 25 cm große Nagetiere. Da die Tiere versteckt leben, ist ihr Vorkommen in Gebäuden häufig nur an den Kotspartikeln zu erkennen, die leicht mit Rattenkot verwechselt werden können.

Siebenschläfer bevorzugen Eichen-/Buchenwälder mit angrenzenden Streuobstwiesen. Deswegen kommen diese Tiere in solchen Regionen häufiger vor, als in Regionen mit reinem Nadelholzbestand. Siebenschläfer halten von Oktober bis Mai/Juni Winterschlaf. Nach dem Winterschlaf verlassen die Siebenschläfer ihre Winternester im Boden und können in Hausdächer, sowie andere Hohlräume von Gebäuden eindringen. Dabei nutzen die Siebenschläfer kleine Löcher und Fehlstellen in Fassaden, Dachüberständen, Rollokästen und anderen Abdichtung von Gebäuden. Im Gebäude richten sich die Siebenschläfer  Sommernester in höheren Bereichen ein, wie der Wärmedämmung des Daches oder in abgehängten Decken. In warmen Gebäudebereichen können Siebenschläfer den Winterschlaf verkürzen, oder ganz darauf verzichten. Siebenschläfer setzen i.d.R. große Mengen von Kot ab, der die Wärmedämmung verunreinigt und sogar aus den abgehängten Decken in die Wohnräume fallen kann.

Da Siebenschäfer in vielen Regionen Deutschland sehr selten sind, gehören die Tiere nach Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Tieren. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Siebenschläfer zu fangen, ihnen nachzustellen oder zu töten. Es ist ebensfalls verboten ihre Lebensräume aus der Natur zu entnehmen.

Maßnahmen gegen Siebenschläfer dürfen nur duruchgeführt werden, wenn eine Befreiung von den Verboten dem § 44 Bundesnaturschutzgesetzes durch die untere Naturschutzbehörde vorliegt, die i.d.R. bei den Landkreisen zu beantragen ist.

Siebenschläfer können außerhalb der Zeiten zur Aufzucht von Jungtiere umgesiedelt werden.

Unsere Mitarbeiter besitzen die Kompetenz, den Kot von Siebenschläfern zu erkennen und von Rattenkot zu unterscheiden. Unser Unternehmen besitzt die Sachkunde zur Umsiedlung von besonders geschützten Tierarten. Wir arbeiten mit den Behörden zusammen und helfen Ihnen bei der Antragsstellung zur Umsiedlung.