Vorsicht, nicht jede Bekämpfungsmaßnahme von Steinmardern entspricht den gesetzlichen Vorschriften!

Der Steinmarder dringt als Kulturfolger aus den natürlichen Lebensräume des Waldes in die Städte und kann dort erhebliche Schäden verursachen. Er dringt in Dachböden ein und zerstört die Wärmedämmung. Im Motorrraum von Automobilen zerfrisst er Kabel, was zu Kurzschlüssen und Autopannen führt.

Die Bekämpfung von Mardern wird über das Jagdrecht reguliert. Das hessische Landesjagdgesetz erlaubt in befriedeten Gebieten ausschließlich das waidgerechte Fangen von Steinmardern in zugelassenen Fallen ausserhalb der Schonzeiten. Für das Fangen von Mardern ist eine Sachkunde zur waidgereichten Fallenjagd erforderlich. Diese Maßnahmen sind i.d.R. den ausgebildeten Jägern vorbehalten.

Aber, macht das Fangen und Töten der Marder überhaupt Sinn in urbanen Gebieten?

Das Revier von Steinmardern ist durch Urin- und Kotspuren markiert. Nach dem Fangen und Töten eines Steinmarders werden alle Motorräume von Fahrzeugen und Einstiegslöcher in Gebäudedächer sehr schnell von Jungmardern durch die verblassenden Geruchsmarkierungen gefunden und benutzt. Oft entstehen die Schäden an den Kraftfahrzeugen erst, wenn ein neuer Marder die alten Spuren überlagern will.

Deswegen ist macht es mehr Sinn, den vorhandenen Marder aus den Gebäudedächern zu verjagen und die Einschlupflöcher abzudichten. Diese Maßnahmen halten den Marder nachhaltig aus den Gebäudedächern fern, ohne die Tier töten zu müssen.

Das ist bei Kraftfahrzeugen häufig nicht so einfach. Hier helfen manchmal simple Maßnahmen, wie das Einschieben eines Rahmens mit Maschendraht unter den Motorbereich des Fahrzeuges. Bewährt haben sich auch elektrische Vergrämungsmaßnahmen im Motorraum (Weidezahnprinzip), die von Fachfirmen der Automobilbranche eingebaut werden können.