Dürfen Wespennester einfach abgetötet werden?

Kein wild lebendes Tier darf einfach abgetötet werden. Für alle wild lebenden Tierarten  gilt der allgemeinen Schutz nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Vernünftig ist jeder verständige und damit beachtliche oder triftige Grund, der einer Güter- oder Pflichtenabwägung standhält.

Für die meisten Arten der Wespen gilt nur der allgemeine Schutz nach § 39 BNatSchG. Nur die Hornissen sind nach § 44 BNatSchG besonders geschützt.

Nester von Deutscher Wespe, Gemeine Wespe, Mittlerer Wespe oder Feldwespen dürfen entfernt werden, wenn ein vernünftigen Grund vorliegt.

Vernünftige Gründe für die Entfernung von Wespennestern können die Angst vor Wespenstichen und möglichen allergischen Reaktionen sein, aber auch die Verunreinigung von Lebensmitteln am Kaffeetisch, oder die Beschädigung von Rolladenkästen.

Aber nicht jedes Nest muss wirklich entfernt werden. Die Sächsische Wespe stellt in der Regel keine Gefahr dar, weil sie nicht am Kaffeetisch vorkommt sondern ausschließlich Insekten frisst.

Deswegen sollte man ein Fachunternehmen für Schädlingsbekämpfung mit der Wespenbekämpfung  beauftragen, dass die Wespenart bestimmt und vor der Bekämpfung eine sachgerechte Beratung durchführt.