Bundesländer stimmen sich in Zukunft im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) über die Anforderungen an Sachkundekurse ab.
Die Anforderungen an Seminare zur Sachkunde nach § 15c der GefStoffV liegen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, bzw. der zuständigen Ämter für die Anerkennung von gefahrstoffrechtlichen Sachkundeprüfungen.
Mit der Novellierung der GefStoffV 2021 sollen die Anforderungen an Sachkundekurse bundesweit durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) festgelegt werden. Der LASI soll anschließend diese Anforderungen bundeseinheitlich umsetzten. Damit soll erreicht werden, dass im gesamten Bundesgebiet Sachkundekurse zu § 15c der GeStoffV nach einheitlichen Kriterien anerkannt werden. Zuvor muss der TRGS (523) Ausschuss eine neue Fassung der Technischer Regel verabschieden. Einige Bundesländer wenden bereits vorabgestimmte Kriterien für die Anerkennung der Sachkundelehrgänge an.
Die ersten Sachkundekurse sind nach den neuen, noch vorläufigen Kriterien anerkannt worden. Für die Lehrgänge zur Sachkunde für die Bekämpfung von Nagetieren sind weiterhin 3 Tage erforderlich. Geklärt werden konnte die Frage, ob mit den 3-Tageslehrgängen auch die befallsunabhängige dauerbeköderung durchgeführt werden darf. Es wurde eine prakmatische Lösung gefunden. Die Gefahrenanalyse und die Planung der befallsunabhängigen Dauerbeköderung bleibt den ausgebildeten Schädlingsbekämpfern, bzw. den Teilsachkunden für G+V vorbehalten. Die Kontrollen der eingerichten Fallen während der befallsunabhängigen Dauerbeköderung dürfen jedoch von Mitarbeitern durchgeführt werden, welchen den 3-Tageskurs für die Sachkunde zur Bekämpfung von Nagtieren nach § 15c der GeStoffV durchgeführt werden.
Für die Sachkunde für die Bekämpfung von Ratten in der kanalisation wurde ein 2-Tageskurs anerkannt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Akademie für urbane Schädlingsbekämpfung (AUS) unter der Email-Adresse: info@aus-sbk.de oder auf der Internetseite www.aus-sbk.de.