Lebensmittelsicherheit

Langjährige Erfahrung im Lebensmittelbereich und eine kompenente Betreuung für Ihr Betrieb

Wir sind Ihr Profi für Lebensmittelsicherheit, Schädlingsmonitoring und -bekämpfung in Lebensmittelbetrieben

quote image

Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben ist in Europa ein wichtiger Teil der Lebensmittelhygiene. Nur ein schädlingsfreier Lebensmittelbetrieb kann hygienisch sauber arbeiten. Schädlinge können in Lebensmittelbetrieben gefährliche Krankheitserreger übertragen.

Neben der Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmittel, können Schädlinge auch Lebensmittel anfressen und verunreinigen, was zu einem bedeutenden Qualitätsverlust führt.

Wir beraten Sie über die Möglichkeiten der Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben. Rufen Sie uns an, unter der zentralen Servicenummer 06441 3097149 oder sende Sie uns ein Email.

Unsere Vorteile für Sie
  • Schnelle Verfügbarkeit
  • Langjährige Erfahrung im Lebensmittelbereich
  • Umfassende Betreuung
  • Faire & transparente Preisgestaltung

Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben besteht aus verschiedenen Aspekten

Unsere Spezialisten für Lebensmittelbetriebe (TÜV-Rheinland Beauftragter für Lebensmittelhygiene und Bachelor of Sciene für Lebensmittelsicherheit) analysieren Ihren Lebensmittelbetrieb in Hinsicht auf Schädlingsbefall im Rahmen eines Betriebsaudits und beraten Sie über die notwendigen Maßnahmen zur präventiven Schädlingsbekämpfung.

Anschließend führen wir für Sie die notwendigen Maßnahmen zur präventiven Schädlingsbekämpfung in Ihrem Lebensmittelbetrieb durch: Regelmäßige Inspektionen auf befallsfördernde Umstände , Einrichtung und Wartung eines Monitoringssystems (Schädlingsmonitoring), das auf Ihren Betrieb angepasst ist und nachvollziehbare Dokumentation aller Schwachstellen und Monitoringergebnisse in elektronischer Form.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, über unsere Zentralnummer 06441 3097149 oder senden Sie uns ein Email unter der Adresse: info@ahrens-ex.de.

Durch verschiedene rechtliche Vorgaben, wird die Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben bestimmt.

Unsere Mitarbeiter werden in den verschiedenen Gesetze und Verordnungen regelmäßig geschult, sodass sie alle relevanten Bestimmungen vor Ort umsetzen können.

Um das Risiko einer Lebensmittelkontamination zu reduzieren, muss ein akuter Schädlingsbefall bekämpft werden.

Unsere fachkundigen Mitarbeiter führen bei Ihnen eine umfassende Inspektion und anschließend schädlingsspezifische Bekämpfungsmaßnahmen durch.

Um einen Schädlingsbefall zu vermeiden, können verschiedene Präventionsmaßnahmen eingesetzt werden. Hierzu zählen z.B. Wareneingangskontrollen und ein funktionierendes Entsorgungsmanagement.

Des Weiteren kann durch ein umfassendes Schädlingsmonitoring die Gefahr eines Schädlingsbefalls reduziert werden.

Als Präventionsmaßnahme gegen Schädlingsbefall kann in Lebensmittelbetrieben ein Schädlingsmonitoring eingerichtet werden, welches in festgelegten Intervallen kontrolliert wird.

Das Schädlingsmonitoring basiert auf einer betriebsspezifischen Gefahrenanalyse. Durch ein Online- Kundenportal können Sie jederzeit Ihre Dokumente abrufen.

Rechtliche Bestimmungen

Bereits in der europäischen Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene sind geeignete Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben vorgesehen. Die nationale Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV von 2007) der Bundesrepublik Deutschland fordert Präventivmaßnahmen gegen einen Schädlingsbefall in Lebensmittelbetrieben.

Zitat LMHV: „Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind.“

Nachteilige Beeinflussungen im Sinnen der LMHV sind u.a. ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigungen, wie tierische Schädlinge, deren Ausscheidungsprodukte, sowie Schädlingsbekämpfungsmittel.

Jeder Lebensmittelbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland hat gemäß LMHV 2007 Präventivmaßnahmen zur Schädlingsbekämpfung durchzuführen.

Die allgemein anerkannten Regeln der Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben werden in der Bundesrepublik Deutschland von der DIN 10523:2016 über Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben festgeschrieben.

Lebensmittelrecht

Schädlingsbekämfpung bei akutem Schädlingsbefall

Wenn es zu einem Befall mit Lebensmittelschädlingen in Ihrem Betrieb gekommen ist, müssen die Bekämpfungsmaßnahmen so durchgeführt werden, dass der Schädlingsbefall schnell und sicher getilgt wird und eine Kontamination Ihrer Lebensmittel durch Pestizide zuverlässig verhindert wird.

Unsere ausgebildeten Servicemitarbeiter kennen die spezifischen Anforderungen für die Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben. Gegen Lebensmittelschädlinge setzen wir nur zugelassene Biozide mit kontaminationsarmen Anwendungsverfahren ein.

Gegen synanthrope Schaben (Kakerlaken) und andere kriechende Insekten setzen wir in Lebensmittelbetrieben i.d.R. das kontaminationsfreie Köderverfahren ein. Vorbereitungsmaßnahmen und umfangreiche Dekontaminationsarbeiten durch den Lebensmittelbetrieb sind nicht mehr erforderlich. In der Regel können wir die Maßnahmen im laufenden Betrieb durchführen.

Gegen Nagetierbefall in Lebensmittelbetrieben setzen wir eine Reihe von Verfahren ein, welche der spezifischen Befallssituation des Betriebs angepasst sind. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung von Nagetieren in Lebensmittelbetrieben ist die fundierte Analyse der Befallssituation mit Feststellung der Schädlingsart, der Nistmöglichkeiten und der Nahrungsquellen im Lebensmittelbetrieb. Ohne das Verschließen der Zugänge in Nestbereiche und das Abdichten des Gebäudes, wird eine nachhaltige Tilgung des Befalls schwierig. Vorhandene Tiere können durch die Anwendung von zugelassenen Rodentiziden und unterschiedlichen mechanischen Fallen getilgt werden. Aspekte der Lebensmittelsicherheit und des Tierschutzes müssen berücksichtigt werden.

Bei dem Vorkommen von Schädlingen im Lebensmittelbetrieb, rufen Sie uns unter der Zentralnummer 06441 3097149 an, oder senden uns ein Email unter der Adresse: info@ahrens-ex.de.

Wir können Ihnen helfen und machen kurzen Prozess mit dem Schädlingsproblem in Ihrem Lebensmittelbetrieb.

Schabenbefall
Wanderratte

Präventivmaßnahmen

In der DIN 10523 werden Präventivmaßnahmen gegen einen Schädlingsbefall in Lebensmittelbetrieben aufgelistet:

Organisatorische Maßnahmen:

  • -Auswahl geeigneter Standorte für die Betriebsstätte
  • -Baugestaltung und Auswahl geeigneter Materialien
  • -Wareneingangskontrolle im Hinblick auf möglichen Schädlingsbefall
  • -Entzug der Nahrungsquellen
  • -Einflussnahme auf die Bepflanzung (z. B. Bodendecker klein halten)
  • -Einflussnahme auf das Entsorgungsmanagement
  • -Erarbeiten organisatorischer Lösungen (z. B. Verweildauer gefährdeter Güter im Außenbereich)
  • -Schulungen der Mitarbeiter
  • -flächendeckendes Schädlingsmonitoring sowie regelmäßige Sichtinspektionen als Prävention
  • -Nagetierbekämpfungsmaßnahmen als Prävention unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften

Bauliche Absicherung:

Außenabsicherung kann enthalten:

  • -Absicherung von Fenstern durch Fliegengitter gegen Insektenflug
  • -Absicherung von Türspalten durch bodenbündige Bürsten gegen Zulauf von Nagetieren und kriechenden Insekten
  • -Absicherung von Hallentoren durch Lamellentüren gegen Zuflug von Insekten und Vögeln
  • -Absicherung von Eingangsbereichen durch Schleusen gegen Zulauf und Zuflug
  • -Absicherung der gesamten Betriebsstätte durch Überdruck gegen Zuflug von Insekten
  • -technische Lösungen zur Vogelabwehr
  • -Verhinderung von Nistplätzen
  • -Absicherung von Rohr- und Kanalverbindungen
  • -Absicherung von Ablaufstellen
  • -Absicherung von Kabeldurchführungen
  • -Nagetierbekämpfungsmaßnahmen als Prävention und zur Befallsermittlung unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften

Innenabsicherung kann enthalten:

  • -Nagetierbekämpfungsmaßnahmen als Prävention
  • -Monitorklebefallen gegen Insekten
  • -Mottenpheromonfallen
  • -UV-Lockfallen
  • -Lockfallen
  • -Fliegengitter
  • -einrichtungstechnische Maßnahmen
  • -Hygienezonen

Transportwegabsicherung und Zwischenlagerung

Schädlingsmonitoring

Welche Lebensmittelbetriebe sind zu präventiven Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung verpflichtet?

Prinzipiell sind alle Lebensmittelunternehmen zu Präventivmaßnahmen zur Schädlingsbekämpfung verpflichtet. Das betrifft den Einzelhandel, wie Bäckereien, Metzgereien, Großküchen und Restaurants, sowie Lebensmittelgeschäfte und SB-Lebensmittelmärkte. Die Art und der Umfang der Maßnahmen sind der Größe des Lebensmittelbetriebes anzupassen.

In der Lebensmittelindustrie, dem Großhandel und der Logistik sind oft zusätzlich, zu den gesetzlichen Vorschriften, besondere Anforderungen zu berücksichtigen. Das kann für folgende Branchen gelten:

  • -Molkereien und Trockenwerke für Milchpulver
  • -Schlachthöfe und Fleischverarbeitung
  • -Cerealien und andere Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs
  • -Getreidemühlen und Ölmühlen
  • -Backfabriken
  • -Speditionen und Logistiklager
Schädlingsmanagement in Lebensmittelbetrieben

Unternehmen in der Lebensmittelindustrie sind oft europa- oder weltweit miteinander verbunden. Zur Aufrechterhaltung der Qualität im internationalen Handel haben sich die Lebensmittelunternehmen auf gemeinsame Qualitätsstandard verständigt, wie:

  • -IFS (Internatinal Featured Standart; IFS Broker, IFS Cash&Carry / Wholesale, IFS Food IFS Food Store, IFS HPC, IFS Logistics und IFS PACsecure.)
  • -BRC (British Retail Consortium, global standard for food safety)
  • -ISO 22000 (Managementsysteme für die Lebensmittelsicherheit – Anforderungen an Organisationen in der Lebensmittelkette)
  • -FSSC 22000 (Food Safety System Certification)

Unsere Servicemitarbeiter sind über die spezifischen Anforderungen an die Schädlingsbekämpfung in qualitätsgesicherten Lebensmittelbetrieben geschult und werden regelmäßig im Rahmen von Mitarbeiterfortbildungen auf den aktuellen Stand gebracht.

Unser digitales Dokumentationssystem erfüllt alle Anforderungen der europäischen Qualitätsmanagementsysteme an die Schädlingsbekämpfung in der Lebensmittelindustrie.

Grundlage des Konzeptes der Schädlingsbekämpfung (Schädlingsbekämpfungsplan) in Lebensmittelbetrieben ist eine Gefahrenanalyse, die von unseren erfahrenen Servicemitarbeitern vor Ort erstellt und anschließend dokumentiert wird.

Auf Basis dieser Gefahrenanalyse werden die ermittelten Präventivmaßnahmen zur Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbetrieb eingerichtet und die Köderstellenpläne des Monitoringssystems erstellt.

Im Rahmen der regelmäßigen Servicebehandlungen nehmen wir die Servicedaten mittels einem Barcodelesegerät auf. Die Servicedaten werden elektronisch aufgearbeitet und dem Kunden per Email zugesendet oder in einem passwortgeschützten Kunden-Login zum Download zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie auch alle Dokumente der Schädlingsbekämpfung, wie z.B. Sicherheitsdatenblätter oder Sachkundenachweise der Servicemitarbeiter in aktueller Form.

Die gesammelten Daten können am Ende einer Serviceperiode statistisch zu einer Trendanalyse ausgewertet werden und werden in einem Dienstleistungsbericht nach DIN EN 16636 dem Kunden zur Verfügung gestellt.

Für Bekämpfungsmaßnahmen bei Akutbefall werden entsprechende Havariepläne erarbeitet und den Dokumentationsunterlagen beigefügt.

Wie können wir Ihnen unseren Service anbieten?

Rufen Sie uns unter 06441 3097149 an oder senden Sie uns eine Email: info@ahrens-ex.de. Unsere geschulten Außendienstmitarbeiter besuchen Ihren Betrieb und nehmen die relevanten Daten auf. Anschließend erhalten Sie ein unverbindliches Angebot über unsere Serviceleistungen, angepasst an Ihren Betrieb.

Guter Service muss nicht teuer sein. Wir betreuen Lebensmittelbetriebe in unserer Region mit kurzen Wegen und flacher Unternehmensstruktur. Bei uns erreichen Sie immer eine verantwortliche Person die Ihnen weiterhelfen kann. Auf Wunsch können Sie eine Referenzliste mit unseren langjährigen Kunden anfordern.

Aktuelles