Im Oktober 2025 hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) Fortbildungslehrgänge zur Verlängerung der Sachkundenachweise bezüglich des § 15c der GefStoffV anerkannt.

Nach der Novellierung der Gefahrstoffverordnung 2021
besitzen Sachkundenachweise für die Anwendung von gefährlichen
Schädlingsbekämpfungsmitteln, die unter den § 15c der Gefahrstoffverordnung
fallen, nur noch eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Die Gültigkeitsdauer kann
durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Fortbildungslehrgang um
jeweils 6 Jahre verlängert werden, gültig ab dem Datum der Fortbildung. Für
Sachkundige, welche den Sachkundenachweis vor Oktober 2021 erlangt haben, wurde
die Gültigkeitsdauer der Sachkundenachweise auf den 28.7.2027 festgelegt. Bis
dahin müssen alle sachkundigen Schädlingsbekämpfer, die ihren Sachkundenachweis
vor 2021 erlangt haben, an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen.

Bis vor Kurzem lagen jedoch noch gar keine Anerkennungen
von Fortbildungslehrgängen vor. Gemäß § 20 der GefStoffV sollen die
Anforderungen für die Anerkennung dieser Fortbildungsveranstaltungen von dem
Ausschuss für Gefahrstoff (AGS) der BAuA erarbeitet und veröffentlicht werden.
Seit 17 Jahren hat dieser Ausschuss es nicht geschafft die betreffende TRGS 523
zu novellieren. Schon seit Jahren wird an dem nachfolgenden Regelwerk gearbeitet,
der TRGS 540/541. Obwohl ein erheblicher Handlungsbedarf für die Festlegung der
Kriterien für die Anerkennung von Fortbildungslehrgängen besteht, wurde bis
heute nicht einmal ein Entwurf der TRGS 540 veröffentlicht. Der Ausschuss hält
Zwischenergebnisse unter Verschluss.

Bis Mitte 2027 müssen alle Sachkundigen bezüglich § 15c der
GefStoffV, die vor 2021 ihren Sachkundenachweis erworben haben, anerkannte Lehrgänge
besucht haben!

Das LAGetSi in Berlin hat nach Rücksprache mit den beteiligten
Ämtern und Behörden jetzt 2 Fortbildungslehrgänge der Akademie für Urbane
Schädlingsbekämpfung (AUS) mit Sitz in Berlin für die Verlängerung der
Gültigkeitsdauer von Sachkundenachweisen anerkannt:

       
1- Tages-Lehrgang zur Aktualisierung der
Sachkunde in dem Teilgebiet Nagetierbekämpfung mit Rodentiziden, die unter den
§ 15c der Gefahrstoffverordnung fallen.

       
2-Tages-Lehrgang zur Aktualisierung der
Sachkunde für die Verwendung von Biozidprodukten in den Anwendungsbereichen Gesundheits-
und Vorratsschutz.

Beide Fortbildungslehrgänge verlängern die Gültigkeit der
entsprechenden Sachkundenachweise um weitere 6 Jahre, beginnend ab dem Datum
der Fortbildung.

Um zu verhindern, dass die Gültigkeit von Sachkundenachweisen
auslaufen, bevor anerkannte Fortbildungslehrgänge absolviert werden können,
sollten sich die Schädlingsbekämpfungsunternehmen schon heute um die Durchführung
dieser anerkannten Fortbildungen für ihre Mitarbeiter kümmern, auch wenn die 6
Jahr noch nicht abgelaufen sind. Auch wenn noch weitere Lehrgangsträger
Anerkennungen für solche Fortbildungslehrgänge erhalten, ist doch abzusehen, daß
diese Lehrgänge kurz vor Ende der Frist ausgebucht sein werden.